Stornierung Ihrer Buchung

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken, aber sollten Sie dennoch gezwungen sein ihre Auszeit nicht anzutreten. Sprechen Sie bitte mit uns, es gibt in jedem Fall eine zufrieden stellende Lösung.

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Ferien-Wohnung/en  anderweitig zu vermieten. Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Storno-Zahlung, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden.

Ansonsten wird bei Stornierung einer fest abgeschlossenen Buchung, egal ob in (schriftlicher telefonischer oder mündlicher Form) laut nachstehender Tabelle abgerechnet.

Stornierung – Vertragsrücktritt:
Sie können jederzeit vor Reiseantritt stornieren.

Der rechtliche Anspruch resultiert aus dem abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag (siehe unter Gastaufnahmevertrag).

Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag. Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe.

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels im Deutschen Hotel im Gaststättenverband e.V.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner, zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastwirt (Beherbergungsbetrieb) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (der Wohnung) dem Gast Schadensersatz zu leisten.

(a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

(b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.

(a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommen Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

(b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 erreichten Betrag zu bezahlen.

Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.